Leitfaden für den privaten Bauherren
Um sich den Traum seiner eigenen vier Wände erfüllen zu können, gibt es einige Punkte in der Vorbereitung, auf die man besonderes Augenmerk legen muss.
Auch wenn man als privater Bauherr meist ein begrenztes Budget zur Verfügung hat, die unten angeführten Punkte sind unbedingt zu beachten um am Ende nicht vor einer bösen Überraschung zu stehen, welche dann meist auch mit sehr hohen zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Baugrunduntersuchung:
Falls Sie betreffend dem zu Verfügung stehenden Baugrund keinerlei Informationen haben, lassen Sie es auf die Tragfähigkeit und Grundwasser untersuchen. Falls drückendes Wasser vorhanden ist, muss dieser Umstand in die Planung einbezogen werden.
Planung:
Nur ein Architekt hat die Kompetenz, ein Haus unter Berücksichtigung der gestalterischen aber vor allem den funktionellen Aspekten zu planen. Lassen Sie sich auf keine Fall von Pseudoarchitekten beraten. Ein Fehler in der Planung kann langfristige, teure Folgen haben.
Das Leistungsverzeichnis:
Nur mit einem vollständigen, vom Fachmann erstellten Leistungsverzeichnis hat man die Garantie, auch das zu bekommen was man bezahlt. Weiters garantiert Ihnen das Leistungsverzeichnis bei eventuell später auftretenden Mängeln, diese klar zu definieren und den Verursacher ermitteln zu können. Die Einhaltung des Leistungsverzeichnisses überprüft die örtliche Bauaufsicht. Mehr dazu weiter unten im Text.
Der Werkvertrag:
Vielen privaten Bauherren ist die Wichtigkeit des Werkvertrages mit den ausführenden Firmen nicht bewusst. In einem Werkvertrag werden sämtliche rechtlichen Angelegenheiten schriftlich fixiert. Weiters Punkte wie Bauzeitplan, Zahlungsplan, Ersatzvornahme, Deckungsrücklass, Haftrücklass
und vieles mehr definiert. Ein guter Vertrag schützt den Bauherren vor jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.
Die örtliche Bauaufsicht:
Das Um und Auf bei der Abwicklung einer Baustelle. Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert die Abwicklung der Baustelle hinsichtlich finanzieller, terminlicher und technischer Entwicklung. Nur ein Architekt, Baumeister oder Bauingenieur ist in der Lage, diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe bei der Abwicklung einer Baustelle zu übernehmen. Auch hier gilt, lassen Sie sich nicht von inkompetenten Personen beraten.
Grundsätzlich gilt für jede Baustelle:
Bezahlen Sie niemals Leistungen vor der Fertigstellung. Behalten Sie immer einen Deckungsrücklass und nach Legung der Schlussrechnung den Haftrücklass ein – egal in welchem Verhältnis Sie zur ausführenden Firma stehen.
Weitere Informationen zum Thema Bauen und Wohnen finden Sie auf www.bauvz.at
