Stolpern und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Büro, die immer wieder zu gebrochenen Knochen und geprellten Gliedmaßen führen.
Die Zeitungen berichten immer wieder von Arbeitsunfällen mit bösem Ende.
Die Schlagzeilen lauten reißerisch: „Sturz vom Kran: Mann tödlich verunglückt“ oder „Zerquetscht: Vom Gabelstapler an die Wand gedrückt“. So oder so ähnlich verlaufen Betriebsunfälle mit dramatischem Ausgang.
Im Arbeitsalltag der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitnehmer sind solche Situationen glücklicherweise nicht präsent, weil sie sich in vermeintlich sicherer Umgebung aufhalten.
Sie arbeiten in einem Büro, sitzen überwiegend am Schreibtisch und bewegen sich höchstens einmal zum Kaffeeholen, zur Mittagspause oder für den Toilettengang durch die Firma.
Es ist dennoch ein Trugschluss anzunehmen, dass Arbeitssicherheit in einem Büro eine untergeordnete Rolle spielen
würde. Sie ist ebenso wichtig wie auf Baustellen und in Handwerksbetrieben und sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Es gilt rechtzeitig zu erkennen wo Gefahren lauern, wie ihnen vorbeugend begegnet werden kann und welche Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Vorsicht Falle: Stolpern und Ausrutschen als Unfallursache
Es klingt banal, doch Stolpern und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen, die immer wieder zu gebrochenen Knochen und geprellten Gliedmaßen führen.
Ein nasser Flur wird unerwartet zu Glatteis, ein achtlos abgestellter Karton lässt unaufmerksame Mitarbeiter ins Straucheln geraten. Die Folge sind Stürze und schmerzhafte Verletzung. Daraus ergeben sich Fehlzeiten von Mitarbeitern und damit verbunden hohe Kosten für den Arbeitgeber.
Betriebe können und müssen sich darum kümmern, dass diese häufigsten Unfallursachen weitgehend von Grund auf ausgemerzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in der Broschüre „Gestaltung von Arbeitsstätten“ alles Wesentliche zusammengestellt, was den Arbeitsschutz betrifft.
Zum Thema Fußböden steht dort unter anderem folgendes:
„Fußböden: Keine Stolperstellen, befestigt, trittsicher und rutschhemmend.“
Verankert ist diese Anforderung in § 6 Arbeitsstättenverordnung (AStV). Die Verordnung präzisiert einen Passus aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
In § 22 Absatz 8 (ASchG) schreibt der Gesetzgeber ebenfalls die zu gewährleistende Bodenbeschaffenheit in Arbeitsstätten vor: „Die Fußböden in Arbeitsräume dürfen keine Unebenheiten, Löcher oder gefährliche Neigungen aufweisen. Sie müssen befestigt, trittsicher und rutschfest sein.“
Wege und Verkehrsflächen frei halten minimiert die Unfallursachen
Ein perfekt hergestellter Fußboden einer Arbeitsstätte nützt allerdings nichts, wenn Wege und Verkehrsflächen nicht frei sind. Eine ganz einfache und sehr effektive Maßnahme ist es, einen Betrieb regelmäßig aufzuräumen.
Das ist nicht alleine aus hygienischen Gründen erforderlich, sondern vor allem auch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht.
In einem Büro ist es unkompliziert möglich, die Entsorgung zu organisieren. In Abhängigkeit von den Anforderungen der Entsorgungsbetriebe werden die Büros mit verschiedenen Mülleimern für Plastikmüll, Papier und Restmüll ausgestattet.
Die Mülleimer sollten mit zweckentsprechenden Abfallsäcken versehen werden, die so robust sind, so dass diese beim Entnehmen nicht reißen. Restmüll und Plastik ist am besten in verschließbaren Mülleimern aufgehoben, um eine Geruchsbelästigung zu vermeiden.
Wirtschaftlich arbeitende Firmen organisieren die Sammlung von Pappe, Plastik und Restmüll über eine Reinigungsfirma, die die Abfälle regelmäßig aus den Büros entfernt und sich dabei um die Bestückung mit passenden Abfallsäcken kümmert. Falls ein Büro mit größeren Müll- und Abfallmengen zu tun hat, zum Beispiel, weil es neu ausgestattet wird und Sperrmüll anfällt, dann ist dafür zu sorgen, dass der Sperrmüll keinesfalls auf den Fluren und Verkehrsflächen eines Betriebes abgestellt wird.
Fluchtwege müssen ohne Ausnahme frei bleiben. Am besten wird die Abholung des Sperrmülls zeitnah organisiert oder die zu entsorgenden Stücke werden in einem nicht frequentierten Raum so lange untergebracht, bis sie aus der Firma abgeholt werden.
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